Bis zu 10 Personen in der Öffentlichkeit wieder erlaubt!

Junggesellenabschied

E N D L I C H !!! 

Corona-Verordnung Baden-Württemberg in der ab 10. Juni 2020 gültigen Fassung:

“Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 nur alleine oder in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder mit bis zu zehn Personen gestattet.”

Das heißt: wir dürfen unsere Veranstaltungen ab morgen wieder (fast) wie gewohnt durchführen!
Natürlich mit Hygienekonzept, Sicherheitsabstand und Gesichtsmaske.
(Höhlentouren in die Falkensteiner Höhle starten ab 15. Juni 2020.) 

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