Grünes Licht für Events ab 29. Mai – Falkensteiner Höhlentouren jedoch erst ab 15. Juni 2020

ENDLICH DÜRFEN WIR WIEDER! Laut Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 16. Mai 2020 ist die “Wiederaufnahme des Betriebs durch Anbieter von Freizeitaktivitäten auch innerhalb geschlossener Räume” gestattet.

Aber leider gilt dies noch nicht für Touren in der Falkensteiner Höhle – hier ist eine Begehung noch bis einschließlich 14. Juni 2020 von der zuständigen Gemeindeverwaltung Grabenstetten untersagt.

Also: kommt gerne zu uns zum BOGENSCHIESSEN, auf Tour in die spannende, enge GUSTAV-JAKOB-HÖHLE oder zum Schnupperklettern an unserer OUTDOOR-KLETTERWAND in Bad Urach!

Ach ja – Buchungen für die Falkensteiner Höhle nehmen wir natürlich bereits jetzt sehr gerne entgegen! 🙂

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