AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für unsere Veranstaltungen und den Ausrüstungsverleih

(Stand 4.11.2021) 

Cojote GbR vertreten durch die Geschäftsführer Constanze Krauß und Jochen Hintz.  

Grabenstetter Str. 31 

72574 Bad Urach 

Tel: 07125-3095222, Mail: info@cojote-outdoor.de 

  

Hinweis:  

Aus Gründen einer besseren Lesbarkeit wird nachfolgend jeweils nur die männliche Form verwendet, die weibliche und diverse Form ist dabei jeweils mit eingeschlossen. 

  

1 Geltungsbereich  

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Cojote GbR, nachfolgend „Cojote“ genannt und die Vertragspartner von Cojote, nachfolgend „VP“ genannt. Die AGB gelten auch für fernmündlich oder auf elektronischem Weg übermittelte Rechtsgeschäfte. 

2 Vertragsgegenstand 

Cojote bietet Outdoor Events, pädagogische Elemente, Teamtrainings und Schulungen, nachfolgend „Kurse“ genannt, an. 

Eine genaue Auflistung und Bezeichnung des Angebots wird von  Cojote auf ihrer Internetpräsenz und in sonstigen Medien veröffentlicht. 

 

3. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags und Vertragsdauer und Absage der Veranstaltung

3.1 

Die Anmeldung zu einem Kurs kann schriftlich, mündlich oder elektronisch vorgenommen werden. 

Wird eine Anmeldung für eine Gruppe abgeschlossen, übernimmt der Gruppenanmelder alle Vertragspflichten. 

3.2 

Die Anerkennung schließt die Anerkennung der AGB durch den VP ein. Diese werden mit der Anmeldung Bestandteil des Vertrags zwischen Cojote und dem VP. 

3.3 

Die Anmeldung ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme verbindlich. Die Stornierung einer Anmeldung ist mit Kosten verbunden. Die Abmeldegebühr beträgt bis 48 Stunden vor Kursbeginn 20% des Kurspreises. 

3.4  

Der Vertrag beginnt zum spezifisch oder individuell vereinbarten Zeitpunkt. Die Vertragsdauer der Kurse richtet sich nach der vorgegebenen Zeit.

3.5 

Sollte die Mindestteilnehmerzahl der Veranstaltung eine Woche vor der Veranstaltung nicht erreicht worden sein behalten wir uns vor die Veranstaltung abzusagen. Eventuell bezahlte Kursgebühren werden dann innerhalb einer Woche zurückbezahlt sofern uns eine Bankverbindung vorliegt.  

 

 

4 Preise und Zahlungsmodalitäten  

4.1  

Die Kurspreise richten sich nach den jeweils bei Vertragsschluss geltenden Preisen von Cojote. Die Preisliste ist auf der Internetpräsenz veröffentlicht.  

Für Privatkunden verstehen sich sämtliche angebotenen Preise inklusive der zur Zeit der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer.  

Bei Geschäftskunden verstehen sich sämtliche angebotenen Preise exklusive der zur Zeit der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer.  

4.2  

Der VP erhält bei seiner Anmeldung eine Rechnung. Diese ist spätestens bei Kursbeginn per Barzahlung oder per Überweisung zu begleichen.  

4.3  

Ausschlaggebend für den Ausgleich des Kurspreises ist der bei Cojote eingegangene, nicht der angewiesene Betrag. 

4.4

Sollte eine unserer Touren über einen Gutschein und/oder eine Touristikkarte bezahlt werden und Cojote kann diesen Gutschein bei dem dementsprechenden Vertragspartner nicht einlösen ist Cojote berechtigt die üblichen Kursgebühren in Rechnung zu stellen.

 

5 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen  

5.1  

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Cojote und dem VP.  

5.2  

Werden einzelne Leistungen durch den VP nicht in Anspruch genommen, so behält sich Cojote vor, den gesamten Kurspreis einzubehalten.  

5.3  

Wird der Kurs aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen (Nachweis durch Attest), erfolgt keine Rückzahlung von bereits in Anspruch genommenen Leistungen. Die Festlegung einer Rückzahlungssumme für noch nicht in Anspruch genommene Kursleistungen obliegt Cojote.  

5.4  

Ist eine Fortführung des Kurses nach Abbruch entsprechend Ziffer 5.3 innerhalb von 12 Monaten möglich, entstehen keine neuen Kosten.  

Vergehen mehr als 12 Monate, muss sich der VP zu einem neuen Kurs anmelden. Die Kosten hierfür trägt der VP.  

5.5  

Für alle Kurse gelten folgende Stornierungsbedingungen:  

Bis 48 Stunden vor Kursbeginn wird eine Stornierung mit 20 % des Kurspreises berechnet.  

Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen wird der Kurspreis in voller Höhe in Rechnung gestellt. Im Krankheitsfall wird auch bis 8 Stunden vor dem vereinbarten Termin, nur nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, 80 % des Kurspreises erstattet.  

 

5.6  

Hat sich der VP für Fremdleistungen im Rahmen einer Veranstaltung angemeldet, die von Cojote lediglich vermittelt werden, richtet sich eine etwaige Rückerstattung abweichend von Ziffer 5.5 nach den Bedingungen des Anbieters der Fremdleistung zzgl. der o.g. 20 %. 

 

6 Teilnahmebedingungen  

6.1  

Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an unseren Kursen sind unserer Internetpräsenz zu entnehmen.  

Sind für einen Kurs spezielle Ausrüstungsgegenstände nötig, erhält der VP spätestens 14 Tage vor Kursbeginn ein Infoblatt per email.  

  

6.2  

Der Trainer bzw. Guide ist gegenüber dem VP für die Dauer des Kurses weisungsbefugt. Der VP verpflichtet sich, den Anweisungen Folge zu leisten.  

6.3  

Der VP verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung den Kurs nachhaltig stört, oder wenn ein reibungsloser Ablauf des Kurses aufgrund seines Verhaltens nicht gewährleistet werden kann. Zudem ist Cojote bei Sicherheitsbedenken jedweder Art berechtigt, den Kurs sofort zu beenden. In allen Fällen behält sich Cojote vor, den VP vom Kurs auszuschließen. Bei einem Abbruch oder Ausschluss steht dem VP kein Anspruch auf Rückzahlung des Kurspreises zu. Gleiches gilt für dem VP entstandene Aufwendungen.  

6.4  

Fehlt der VP zu einem oder mehreren vereinbarten Terminen, werden hieraus resultierende Zusatztermine von Cojote wie folgt an den VP berechnet: je Theorie-Einheit 50,00 € und je Praxis-Einheit 80,00 €.  

6.5  

Cojote übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigung oder Verlust von persönlichen Gegenständen, Wertgegenständen oder der verwendeten Ausrüstung.  

6.6

Die für die Kurse benötigte Spezialausrüstung wird zur Verfügung gestellt. Diese ist sorgsam zu behandeln. Der VP haftet für durch ihn verursachte Schäden oder bei Verlust.  

6.7

Ein gegenwärtig guter Gesundheitszustand sowie körperliches und seelisches Wohlbefinden sind Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Kurs. Hierzu zählen auch gesunde Ernährung, ausgewogener Flüssigkeitshaushalt sowie der Verzicht auf Drogen, Nikotin und Alkohol sowie sonstiger berauschender Mittel. Bei Missbrauch führt dies unweigerlich zum Ausschluss vom Kurs. Daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des VP.  

6.8  

Bei Bedenken gegen die gesundheitliche oder psychische Eignung ist Cojote berechtigt, den betreffenden VP von allen Kursen auszuschließen.  

6.9  

Die Teilnahme an den von Cojote angebotenen Kursen erfolgt stets auf eigene Gefahr. 

 6.10  

Unsere Kurse führen wir mit größtmöglichen Sicherheitsvorkehrungen (Zero Accident Prinzip) durch. 

Jedoch besteht immer ein Restrisiko. Cojote empfiehlt daher ausdrücklich den Abschluss einer Unfallversicherung oder die Mitgliedschaft im DAV. Für unsere Höhlentouren haben wir für den VP eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen, um den erhöhten Rettungskosten Rechnung zu tragen.   

7 Datennutzung und Datenschutz 

Die Erhebungen, Verarbeitungen und Speicherung personenbezogener Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Der VP willigt ein, dass seine Daten zum Zweck des Ausbildungsnachweises, der Vertragsabwicklung und zur Pflege der Geschäftsbeziehung von Cojote verarbeitet, gespeichert und genutzt werden dürfen. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. 

 

8 Haftung 

8.1  

Cojote haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Cojote ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Cojote in selbigem Umfang. 

8.2 Die Regelung aus Ziffer 8.1 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 

9 Ausrüstungsverleih 

9.1  

Cojote stellt diverse Sportgeräte mietweise zur Verfügung, welche der VP auf der Website unter „Ausrüstungsverleih“ mit Detailangaben über die Mietkonditionen einsehen können. 

9.2  

Der Mietpreis ist bei Übernahme der Verleihartikel direkt am Verleihort in Bar oder per EC Karte zu entrichten. 

9.3  

Der VP hat bei Mietbeginn einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vorzuweisen. 

9.4 

Der Mieter hat bei Mietbeginn einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vorzuweisen. 

9.5  

Bei Rückgabe des Verleihartikel vor 11.00 Uhr wird der laufende Kalendertag nicht berechnet. 

9.5 

Wird der Verleihartikel infolge ungünstiger Witterung nicht verwendet, wird der Mietpreis nicht erstattet. 

9.6 

Cojote kontrolliert die Verleihartikel vor jedem Verleih auf ihre Beschaffenheit und Sicherheit. Eine kurze Einweisung zur Handhabung erfolgt beim Verleih. Dennoch erfolgt das Ausleihen und das Benützen von Verleihartikel auf eigene Gefahr des VP. Cojote haftet nicht für Schäden aus Unfällen, die auf das Verhalten des VP oder das allgemeine Risiko (auch Verhalten Dritter) zurückgehen.   

9.7 

Mit der Miete eines Verleihartikel verpflichtet sich der VP zu umsichtigem und vorausschauendem Verhalten bei der Nutzung derselben. Es sind die Natur- und Umweltschutzregelungen z.B. Wildschutzgebiete des jeweiligen Gebietes indem die Nutzung erfolgen soll zu beachten! 

9.8 

Die Verleihartikel stehen an der bei der Buchung angegebenen Adresse zur Abholung bereit. Die Rückgabe erfolgt an selbem Standort oder nach Absprache an einem anderen Ort. 

9.9 

Die Verleihartikel bleiben Eigentum von Cojote. Die Verleihartikel dürfen von Ihnen nicht weitervermietet oder Dritten überlassen werden. Bei Verlust oder grober Beschädigung müssen Sie das Material dem Zeitwert entsprechend ersetzen. Später eingebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden (siehe Absatz 9.3, Kontrolle). Verdeckte Mängel sind hiervon ausgenommen. Die Verleihartikel müssen vom Kunden persönlich beim Verleiher zum vereinbarten Termin zurückgegeben werden. Ist dies nicht der Fall, so ist für jeden weiteren Tag der volle Mietzins zu entrichten. 

 

10 Gerichtsstand 

Die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Bad Urach. 

 

11 Sonstige Bestimmungen 

11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 

11.2 Sollten einzelne Passagen auf Grund anderer Rechtsnormen ungültig werden, bleiben die restlichen Bestandteile der AGB rechtswirksam.